Krank oder verunfallt während der Arbeitslosigkeit: was tun?
Eine Grippe, ein Unfall, eine schwierige Schwangerschaft: Auch während der Arbeitslosigkeit kann man arbeitsunfähig werden. Die Arbeitslosenversicherung zahlt Ihr Taggeld eine Zeit lang weiter, wenn Sie es rasch melden.
Was das Gesetz vorsieht
Sind Sie wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft vorübergehend ganz oder teilweise arbeitsunfähig, erhalten Sie weiterhin das volle Taggeld (AVIG, Art. 28 Abs. 1):
- höchstens bis zum 30. Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit;
- höchstens 44 Taggelder für solche Fälle während der ganzen Rahmenfrist.
Innert einer Woche melden
Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit dem RAV innert einer Woche nach deren Beginn (AVIV, Art. 42). Melden Sie sie ohne entschuldbaren Grund später und haben Sie sie auch nicht im Formular «Angaben der versicherten Person» angegeben, verlieren Sie das Taggeld für die Tage vor Ihrer Meldung.
- Informieren Sie das RAV wenn möglich schon am ersten Tag telefonisch oder schriftlich.
- Lassen Sie sich ein Arztzeugnis ausstellen: Den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie erbringen (AVIG, Art. 28 Abs. 5).
- Geben Sie die Tage der Arbeitsunfähigkeit im Formular «Angaben der versicherten Person» am Monatsende an.
- Fällt ein RAV-Gespräch in die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, melden Sie sich vor dem Termin.
Und die Arbeitsbemühungen?
Eine Arbeitsunfähigkeit kann ein entschuldbarer Grund sein, zum Beispiel wenn sie Sie daran hindert, Ihre Nachweise vor dem 5. einzureichen (AVIV, Art. 26 Abs. 2). Sie hebt Ihre Pflichten im Monat nicht von selbst auf: Besprechen Sie mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater beim RAV, was während und nach der Arbeitsunfähigkeit erwartet wird, und notieren Sie die Antwort.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit andauert
- Taggelder einer Kranken- oder Unfallversicherung, die den Verdienstausfall ersetzen, werden von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen (AVIG, Art. 28 Abs. 3).
- Nach den 30 Tagen, oder wenn die 44 Taggelder aufgebraucht sind, endet die Arbeitslosenentschädigung für die Tage der Arbeitsunfähigkeit. Sind Sie noch zu mindestens 75 % oder mindestens 50 % arbeitsfähig und erhalten Taggelder einer Versicherung, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen das volle oder ein um die Hälfte gekürztes Taggeld vor (AVIG, Art. 28 Abs. 4).
- Eine Krankentaggeldversicherung (privat oder in einigen Kantonen kantonal) kann übernehmen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.
Die Kasse oder die kantonale Amtsstelle kann auf Kosten der Versicherung eine vertrauensärztliche Untersuchung anordnen.
Bewahren Sie von jedem Arztzeugnis eine Kopie auf und notieren Sie das Datum, an dem Sie das RAV informiert haben: Bei Fragen haben Sie alles zur Hand.