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Krank oder verunfallt während der Arbeitslosigkeit: was tun?

Eine Grippe, ein Unfall, eine schwierige Schwangerschaft: Auch während der Arbeitslosigkeit kann man arbeitsunfähig werden. Die Arbeitslosenversicherung zahlt Ihr Taggeld eine Zeit lang weiter, wenn Sie es rasch melden.

Was das Gesetz vorsieht

Sind Sie wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft vorübergehend ganz oder teilweise arbeitsunfähig, erhalten Sie weiterhin das volle Taggeld (AVIG, Art. 28 Abs. 1):

Innert einer Woche melden

Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit dem RAV innert einer Woche nach deren Beginn (AVIV, Art. 42). Melden Sie sie ohne entschuldbaren Grund später und haben Sie sie auch nicht im Formular «Angaben der versicherten Person» angegeben, verlieren Sie das Taggeld für die Tage vor Ihrer Meldung.

Und die Arbeitsbemühungen?

Eine Arbeitsunfähigkeit kann ein entschuldbarer Grund sein, zum Beispiel wenn sie Sie daran hindert, Ihre Nachweise vor dem 5. einzureichen (AVIV, Art. 26 Abs. 2). Sie hebt Ihre Pflichten im Monat nicht von selbst auf: Besprechen Sie mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater beim RAV, was während und nach der Arbeitsunfähigkeit erwartet wird, und notieren Sie die Antwort.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit andauert

Die Kasse oder die kantonale Amtsstelle kann auf Kosten der Versicherung eine vertrauensärztliche Untersuchung anordnen.

Bewahren Sie von jedem Arztzeugnis eine Kopie auf und notieren Sie das Datum, an dem Sie das RAV informiert haben: Bei Fragen haben Sie alles zur Hand.

Weitere Ratgeber

Diese Ratgeber geben allgemeine Informationen zur Schweizer Arbeitslosenversicherung. Sie ersetzen weder die Anweisungen Ihres RAV noch eine Rechtsberatung: Fragen Sie im Zweifel Ihre Personalberaterin oder Ihren Personalberater. Chomapp ist kein offizieller Dienst des SECO oder der RAV. Aktualisiert im Oktober 2026.