Zwischenverdienst: arbeiten während der Arbeitslosigkeit
Eine Teilzeitstelle, ein befristeter Einsatz oder eine Stelle mit tieferem Lohn als zuvor: Während der Arbeitslosigkeit heisst dieses Einkommen Zwischenverdienst. Die Arbeitslosenversicherung gleicht einen Teil des Verdienstausfalls aus, so dass sich Arbeiten mehr lohnt als Warten.
Was ein Zwischenverdienst ist
Das ist jedes Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit während eines Monats der Arbeitslosigkeit (AVIG, Art. 24 Abs. 1), wenn es tiefer ist als Ihre Arbeitslosenentschädigung (AVIV, Art. 41a). Der Lohn muss für die geleistete Arbeit den berufs- und ortsüblichen Ansätzen entsprechen.
So wird der Ausgleich berechnet
Der Verdienstausfall ist die Differenz zwischen Ihrem versicherten Verdienst und dem Zwischenverdienst. Die Kasse zahlt Ihnen Kompensationszahlungen von 70 % oder 80 % dieses Ausfalls, je nach Ihrem Entschädigungssatz (AVIG, Art. 22 und 24).
- Versicherter Verdienst: 5000 Franken pro Monat. Zwischenverdienst: 2000 Franken.
- Verdienstausfall: 5000 − 2000 = 3000 Franken.
- Kompensationszahlungen zu 70 %: 2100 Franken.
- Total im Monat: 2000 + 2100 = 4100 Franken, gegenüber 3500 Franken (70 % von 5000) ohne Arbeit.
Diese Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel: Die Kasse rechnet pro Tag und berücksichtigt die Tage der Arbeitslosigkeit im Monat.
Wie lange
Der Ausgleich ist auf die ersten zwölf Monate der Tätigkeit beschränkt. Haben Sie eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren oder sind Sie 45 Jahre alt oder älter, gilt er bis zum Ende der Rahmenfrist (AVIG, Art. 24 Abs. 4).
Der Ablauf jeden Monat
- Geben Sie den Zwischenverdienst im Formular «Angaben der versicherten Person» an.
- Lassen Sie den Arbeitgeber für jeden Monat die Bescheinigung über Zwischenverdienst ausfüllen und reichen Sie sie der Kasse ein (AVIV, Art. 29). Ohne sie kann die Kasse keine Kompensationszahlungen leisten.
- Bei selbständiger Tätigkeit zählt das Einkommen für den Monat, in dem die Arbeit geleistet wird; belegte Material- und Warenkosten werden abgezogen, danach pauschal 20 % für übrige Kosten (AVIV, Art. 41a Abs. 5).
Die Stellensuche geht weiter
Ein Zwischenverdienst ersetzt nicht die Suche nach einer Stelle, die Sie von der Versicherung unabhängig macht: Sie suchen weiter Arbeit und reichen jeden Monat Ihre Nachweise ein (AVIG, Art. 17). Besprechen Sie mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater beim RAV, wie viele Arbeitsbemühungen in dieser Zeit erwartet werden.
Ein Sonderfall: derselbe Arbeitgeber
Arbeiten Sie innerhalb eines Jahres wieder beim selben Arbeitgeber oder wird Ihr Vertrag zu schlechteren Bedingungen geändert, wird der Zwischenverdienst unter Umständen nicht anerkannt, namentlich wenn der Lohn stärker sinkt als die Arbeitszeit (AVIV, Art. 41a Abs. 3). Fragen Sie Ihre Kasse, bevor Sie unterschreiben.
Lassen Sie sich vor der Zusage von Ihrer Kasse das voraussichtliche Monatstotal schätzen: So wissen Sie genau, was Ihnen die Stelle samt Kompensationszahlungen einbringt.