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Zumutbare Arbeit: welche Stelle muss man annehmen?

Während der Arbeitslosigkeit müssen Sie jede zumutbare Arbeit annehmen. Aber nicht jede Stelle ist zumutbar: Das Gesetz setzt Grenzen, etwa beim Lohn, beim Arbeitsweg oder bei der Gesundheit. Das sollten Sie wissen, bevor Sie zu- oder absagen.

Die Regel

Grundsätzlich müssen Sie jede zumutbare Arbeit unverzüglich annehmen (AVIG, Art. 16 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 3). Das gilt für Stellen, die Ihnen das RAV zuweist, ebenso wie für Angebote eines Arbeitgebers. Die Stelle kann auch ausserhalb Ihres bisherigen Berufs liegen.

Was nicht zumutbar ist

Nach dem Gesetz (AVIG, Art. 16 Abs. 2) ist insbesondere eine Arbeit nicht zumutbar, die:

Was eine Ablehnung kostet

Eine zumutbare Stelle ohne entschuldbaren Grund abzulehnen, ist ein schweres Verschulden: Die Einstellung in der Anspruchsberechtigung dauert 31 bis 60 Tage (AVIV, Art. 45). Diese Tage werden von der Höchstzahl der Taggelder abgezogen (AVIG, Art. 30 Abs. 3), und wiederholte Einstellungen dauern länger.

Nach der Rechtsprechung kann ein Verhalten, das die Anstellung scheitern lässt, etwa eine absichtlich nachlässige Bewerbung oder ein Gespräch, in dem man den Arbeitgeber abschreckt, wie eine Ablehnung behandelt werden.

Wenn Sie eine Stelle für unzumutbar halten

Bewerben Sie sich auf eine vom RAV zugewiesene Stelle immer und mit sorgfältigen Unterlagen, und tragen Sie die Zeile mit angekreuztem Feld «Zuweisung RAV» in Ihr Monatsformular ein.

Weitere Ratgeber

Diese Ratgeber geben allgemeine Informationen zur Schweizer Arbeitslosenversicherung. Sie ersetzen weder die Anweisungen Ihres RAV noch eine Rechtsberatung: Fragen Sie im Zweifel Ihre Personalberaterin oder Ihren Personalberater. Chomapp ist kein offizieller Dienst des SECO oder der RAV. Aktualisiert im Oktober 2026.